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!! ACHTUNG WICHTIG !!

Stickereien wie „Polizei“, „Diensthund“ oder auch „Rettungshund“ sind ausschliesslich Behörden oder Sicherheitsdiensten vorbehalten und erfordert einen schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers indem die Tätigkeit klar ersichtlich ist.

Das gleiche gilt für die Begriffe „Assistenzhund“, „Blindenführhund“, „Therapiehund“ und allen weiteren ähnlichen Begriffe, welche eine Spezialausbildung erahnen lassen.

Bitte beachtet den Platz, welchen ihr verfügbar habt bei eurem Halsband.